# Gleichstellungsantrag: Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen beantragen

> Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit stellen: Voraussetzungen mit GdB 30 oder 40, Unterlagen, Ablauf, Dauer und Wirkung der Gleichstellung.

Quelle: https://decari.de/wissen/gleichstellung-beantragen  
Kategorie: Schwerbehindertenausweis & GdB (https://decari.de/wissen/thema/schwerbehindertenausweis-gdb)  
Stand: 2026-07-29  
Zuletzt geprüft: 2026-07-24 von Steffen Regenhardt

## Das Wichtigste in Kürze

Mit einem GdB von 30 oder 40 können Sie einen Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit stellen (§ 2 Abs. 3 SGB IX). Voraussetzung ist, dass Ihr Arbeitsplatz wegen der Behinderung gefährdet ist oder Sie ohne Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz finden. Die Gleichstellung bringt vor allem den besonderen Kündigungsschutz. Zusatzurlaub und Freifahrten gehören nicht dazu.

Die Gleichstellung ist kein abgestufter Schwerbehindertenausweis: Ihr GdB ändert sich dadurch nicht, und Sie erhalten auch keinen Ausweis, sondern einen Bescheid der Agentur für Arbeit. Sie ist ein Instrument des Arbeitsmarkts und wirkt nur dort.

## Gleichstellungsantrag: Wer kann ihn stellen?

Sie können einen Gleichstellungsantrag stellen, wenn alle drei Voraussetzungen erfüllt sind (§ 2 Abs. 3 SGB IX):

1. **GdB von 30 oder 40**: Das Versorgungsamt hat bei Ihnen einen Grad der Behinderung von mindestens 30, aber weniger als 50 festgestellt.
2. **Arbeitsplatzbezug**: Sie können infolge Ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht behalten (Arbeitsplatz gefährdet) oder nicht erlangen (Sie suchen eine Stelle).
3. **Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Beschäftigung in Deutschland.**

Als Arbeitsplatz zählen dabei Stellen mit einer Wochenarbeitszeit ab 18 Stunden (§ 156 SGB IX).

Wichtig: Die Gleichstellung setzt einen bestandskräftigen GdB-Bescheid voraus. Liegt Ihr GdB unter 30 und hat sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert, kommt zuerst ein [Verschlimmerungsantrag](https://decari.de/wissen/verschlimmerungsantrag-formular-gdb-erhoehen) in Frage.

## Wo und wie Sie den Gleichstellungsantrag stellen

Der Antrag geht an die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort, nicht an das Versorgungsamt. Drei Wege stehen offen:

- **Online** über die Website der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen) (dort im Bereich für Menschen mit Behinderungen nach „Gleichstellung" suchen)
- **Schriftlich**, auch formlos: Ein kurzes Schreiben mit der Bitte um Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX genügt, Unterlagen können Sie nachreichen
- **Persönlich** in Ihrer Agentur für Arbeit

## Unterlagen für den Antrag

- Feststellungsbescheid des Versorgungsamts über den GdB (30 oder 40)
- Aktuelle ärztliche Unterlagen, die die Auswirkungen der Behinderung auf Ihre Arbeit beschreiben
- Nachweise zur beruflichen Situation: Arbeitsvertrag, Tätigkeitsbeschreibung, gegebenenfalls eine Stellungnahme des Arbeitgebers
- Bei Arbeitsuche: Nachweise über Bewerbungen und Absagen

## So läuft das Verfahren ab

1. **Antrag einreichen**: online, schriftlich oder persönlich bei der Agentur für Arbeit.
2. **Prüfung**: Die Agentur für Arbeit prüft die Voraussetzungen und die berufliche Situation.
3. **Anhörung**: Bei Beschäftigten befragt die Agentur für Arbeit in der Regel den Arbeitgeber sowie Betriebs- oder Personalrat und Schwerbehindertenvertretung, ob der Arbeitsplatz behinderungsbedingt gefährdet ist. Ihr Arbeitgeber wird dabei nur mit Ihrer Zustimmung einbezogen.
4. **Bescheid**: Die Entscheidung kommt schriftlich. Gegen eine Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen. Kommt eine Anhörung von Arbeitgeber oder Gremien hinzu, kann sich das Verfahren verlängern.

## Ab wann die Gleichstellung gilt

Wird die Gleichstellung ausgesprochen, wirkt sie rückwirkend ab dem Tag des Antragseingangs bei der Agentur für Arbeit (§ 151 Abs. 2 SGB IX). Der Kündigungsschutz greift damit ab Antragstellung, nicht erst ab dem Bescheid. Die Gleichstellung kann befristet werden, etwa wenn die Arbeitsplatzgefährdung voraussichtlich nur vorübergehend besteht.

## Was die Gleichstellung bringt

Gleichgestellte Menschen haben im Arbeitsleben weitgehend dieselben Rechte wie schwerbehinderte Menschen (§ 151 Abs. 3 SGB IX):

| Enthalten | Nicht enthalten |
|---|---|
| Besonderer Kündigungsschutz: Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts (§§ 168 ff. SGB IX) | Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche (§ 208 SGB IX) |
| Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Betreuung durch Integrationsfachdienste | Unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr (§§ 228 ff. SGB IX) |
| Leistungen des Integrationsamts, etwa für die behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes | Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 37 SGB VI, erst ab GdB 50) |
| Zuschüsse an den Arbeitgeber, zum Beispiel der [Eingliederungszuschuss](https://decari.de/wissen/eingliederungszuschuss-behinderung) | Merkzeichen und die damit verbundenen Nachteilsausgleiche |
| Besetzung als schwerbehinderter Mensch im Sinne der Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers (§ 154 SGB IX) | Schwerbehindertenausweis |

## Wann gilt der Arbeitsplatz als gefährdet?

Der Arbeitsplatz gilt als gefährdet, wenn konkrete behinderungsbedingte Schwierigkeiten den Verlust der Stelle wahrscheinlich machen. Beispiele:

- Häufige oder lange behinderungsbedingte Fehlzeiten
- Nachlassende Leistungsfähigkeit bei den Kernaufgaben der Stelle
- Abmahnungen oder Gespräche, in denen der Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung in Frage stellt
- Umstrukturierungen, bei denen Ihre behinderungsgerechte Tätigkeit wegfallen könnte

Eine allgemeine Sorge um den Arbeitsplatz oder eine wirtschaftlich schwierige Lage des Unternehmens reicht nicht. Die Schwierigkeiten müssen mit der Behinderung zusammenhängen.

## So weisen Sie die Gefährdung nach

- **Ärztliche Atteste oder Gutachten**: Sie beschreiben die gesundheitlichen Einschränkungen und deren Auswirkungen auf die konkrete Tätigkeit.
- **Stellungnahme des Arbeitgebers**: Der Arbeitgeber bestätigt behinderungsbedingte Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis. Für Arbeitgeber kann die Gleichstellung auch Vorteile bringen, etwa Zuschüsse.
- **Dokumentation von Fehlzeiten**: Krankheitszeiten, die auf die Behinderung zurückgehen.
- **Unterlagen aus Wiedereingliederung oder Reha**: Berichte aus dem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), Reha-Entlassberichte, Empfehlungen des Betriebsarztes.

Unterstützung bei Antrag und Nachweisführung bieten die Schwerbehindertenvertretung im Betrieb sowie Sozialverbände wie der [Sozialverband VdK](https://www.vdk.de) oder der [SoVD](https://www.sovd.de).

## Gleichstellung ohne Arbeitsplatz

Auch ohne aktuelle Stelle ist die Gleichstellung möglich: Das Gesetz nennt ausdrücklich den Fall, dass Sie infolge der Behinderung ohne Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen können (§ 2 Abs. 3 SGB IX). Das betrifft vor allem Arbeitsuchende, bei denen die Behinderung die Vermittlung erschwert. Legen Sie dann dar, warum die Gleichstellung Ihre Einstellungschancen verbessert, zum Beispiel weil Arbeitgeber mit der Beschäftigung Gleichgestellter ihre Beschäftigungspflicht erfüllen und Fördermittel erhalten können.

## Quellen

1. [§ 2 SGB IX (Begriffsbestimmungen) und § 151 SGB IX (Gleichstellung)](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/)
2. [Bundesagentur für Arbeit: Menschen mit Behinderungen](https://www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen)

## Häufige Fragen

### Bei welchem GdB ist eine Gleichstellung möglich?

Bei einem Grad der Behinderung von 30 oder 40. Ab einem GdB von 50 gelten Sie ohnehin als schwerbehindert, unter 30 ist eine Gleichstellung nicht möglich (§ 2 Abs. 3 SGB IX).

### Wo stelle ich den Gleichstellungsantrag?

Bei der Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort. Der Antrag ist formlos möglich; die Agentur für Arbeit bietet dafür auch einen Online-Antrag an.

### Ab wann gilt die Gleichstellung?

Rückwirkend ab dem Tag, an dem Ihr Antrag bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist (§ 151 Abs. 2 SGB IX). Die Gleichstellung kann befristet werden.

### Bekomme ich mit der Gleichstellung Zusatzurlaub?

Nein. Der Zusatzurlaub nach § 208 SGB IX und die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr sind von der Gleichstellung ausdrücklich ausgenommen.

### Kann ich mit einer Gleichstellung früher in Rente gehen?

Nein. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt einen GdB von mindestens 50 voraus. Die Gleichstellung eröffnet diesen Rentenanspruch nicht.

### Wie lange dauert die Bearbeitung des Gleichstellungsantrags?

In der Regel einige Wochen. Befragt die Agentur für Arbeit zusätzlich Arbeitgeber, Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung, kann es länger dauern.

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_Dieser Artikel dient Ihrer Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Decari GmbH erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen in Ihrer Situation allgemein in Frage kommen können, und helfen bei der Vorbereitung der Anträge. Die bereitgestellten Informationen können eine individuelle Beratung durch eine/n qualifizierte/n Rechtsanwalt/-anwältin nicht ersetzen. Über die Bewilligung entscheidet in jedem Fall der zuständige Träger._

_Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die redaktionelle Verantwortung trägt die Decari GmbH._
