# Hilfen bei Behinderung: Überblick über Leistungen und Nachteilsausgleiche

> Welche Hilfen Menschen mit Behinderung zustehen: Nachteilsausgleiche bei Arbeit, Mobilität, Steuern, Rente und Pflege, mit Wegweiser zu allen Detail-Artikeln.

Quelle: https://decari.de/wissen/hilfeleistungen-behinderung  
Kategorie: Schwerbehindertenausweis & GdB (https://decari.de/wissen/thema/schwerbehindertenausweis-gdb)  
Stand: 2026-07-29  
Zuletzt geprüft: 2026-07-24 von Steffen Regenhardt

## Das Wichtigste in Kürze

Menschen mit Behinderung stehen zahlreiche Hilfen zu: vom besonderen Kündigungsschutz über Freifahrten und Parkerleichterungen bis zu Steuervorteilen und früherer Rente. Schlüssel zu den meisten Nachteilsausgleichen ist der festgestellte Grad der Behinderung (GdB) mit seinen Merkzeichen. Ab GdB 50 gelten Sie als schwerbehindert, ab GdB 30 kommt eine Gleichstellung in Frage (§ 2 SGB IX).

Ein verbreiteter Irrtum: Mit dem Schwerbehindertenausweis in der Tasche kommen die Vergünstigungen nicht von allein. Fast jede Leistung hat einen eigenen Träger und ein eigenes Antragsverfahren, vom Finanzamt über die Agentur für Arbeit bis zur Straßenverkehrsbehörde.

## Der Weg zu den Hilfen: GdB feststellen lassen

Fast alle Nachteilsausgleiche setzen voraus, dass das Versorgungsamt Ihre Behinderung festgestellt hat (§ 152 SGB IX). Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert und erhalten den Schwerbehindertenausweis (§ 2 Abs. 2 SGB IX).

- Wie der Antrag läuft und welche Stelle zuständig ist: [Schwerbehindertenausweis beantragen](https://decari.de/wissen/schwerbehindertenausweis-online-beantragen)
- Die Papierformulare aller Bundesländer: [Antrag auf Schwerbehinderung: Formular](https://decari.de/wissen/formular-antrag-schwerbehinderung)
- Was die Bearbeitung dauert: [Dauer und Fristen beim Schwerbehindertenantrag](https://decari.de/wissen/dauer-fristen-antrag-schwerbehinderung)
- Auch aus dem Ausland möglich: [Schwerbehindertenantrag mit Wohnsitz im Ausland](https://decari.de/wissen/schwerbehindertenantrag-wohnsitz-ausland)
- Was GdB, GdS und MdE unterscheidet: [Die drei Grade erklärt](https://decari.de/wissen/unterschied-gdb-gds-mde-grad-behinderung-schaedigungsfolge)

## Ausweis und Merkzeichen

Der Schwerbehindertenausweis weist GdB und Merkzeichen nach; die Merkzeichen (etwa G, aG, B, H, Bl) entscheiden über viele der folgenden Leistungen.

- Papierausweis gegen Scheckkarte tauschen oder Ersatz erhalten: [Schwerbehindertenausweis tauschen](https://decari.de/wissen/schwerbehindertenausweis-tauschen)
- Gültigkeit erneuern, mit formlosem Muster: [Schwerbehindertenausweis verlängern](https://decari.de/wissen/schwerbehindertenausweis-verlaengern)
- Künftig EU-weit nachweisbar: [Europäischer Behindertenausweis und Parkausweis](https://decari.de/wissen/europaischer-behindertenausweis-parkausweis)

## Wenn der Bescheid nicht passt

Fällt der GdB zu niedrig aus oder fehlt ein Merkzeichen, müssen Sie das nicht hinnehmen.

- Innerhalb eines Monats mit Begründung und Befunden: [Widerspruch einlegen, mit Muster und Erfolgsaussichten](https://decari.de/wissen/widerspruch-schwerbehinderung)
- Bei späterer Verschlechterung des Gesundheitszustands: [Verschlimmerungsantrag stellen](https://decari.de/wissen/verschlimmerungsantrag-formular-gdb-erhoehen)

## Arbeit und Beruf

Schwerbehinderte Beschäftigte haben besondere Rechte im Arbeitsleben:

- **Besonderer Kündigungsschutz**: Eine Kündigung braucht nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit die vorherige Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX).
- **Zusatzurlaub**: fünf zusätzliche Arbeitstage bezahlter Urlaub im Jahr bei einer Fünftagewoche (§ 208 SGB IX).
- **Unterstützung am Arbeitsplatz**: technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz und Zuschüsse über das Integrationsamt und die begleitende Hilfe im Arbeitsleben (§ 185 SGB IX).
- **Gleichstellung bei GdB 30 oder 40**: sichert vor allem den Kündigungsschutz über die Agentur für Arbeit (§ 2 Abs. 3 SGB IX); siehe [Gleichstellung beantragen](https://decari.de/wissen/gleichstellung-beantragen).
- **Förderung für Arbeitgeber**: etwa der [Eingliederungszuschuss](https://decari.de/wissen/eingliederungszuschuss-behinderung) der Agentur für Arbeit.

## Mobilität und Verkehr

- **Nahverkehr**: Mit den Merkzeichen G, aG, Gl oder H fahren Sie mit einer Wertmarke gegen eine jährliche Eigenbeteiligung im Nahverkehr; mit Merkzeichen Bl oder H sowie für Begleitpersonen (Merkzeichen B) ist die Beförderung unentgeltlich (§§ 228 ff. SGB IX). Freifahrt und Kfz-Steuerermäßigung schließen sich in der Regel gegenseitig aus.
- **Fernverkehr**: Die Begleitperson fährt mit Merkzeichen B kostenlos mit; Hilfsmittel wie Rollstuhl oder Führhund werden unentgeltlich befördert. Zusätzliche Services bietet die [Deutsche Bahn](https://www.bahn.de) (dort nach „Reisen mit Handicap" suchen).
- **Parken**: Mit Merkzeichen aG oder Bl gibt es den blauen EU-Parkausweis für Behindertenparkplätze; zum kommenden einheitlichen Format siehe [Europäischer Parkausweis](https://decari.de/wissen/europaischer-behindertenausweis-parkausweis).
- **Fahrdienste**: Wer den Nahverkehr nicht nutzen kann, kann regionale Sonderfahrdienste in Anspruch nehmen; siehe [Sonderfahrdienst und Merkzeichen T](https://decari.de/wissen/sonderfahrdienst-merkzeichen-t).

## Geld, Steuern und Rente

- **Behinderten-Pauschbetrag** (§ 33b EStG), gestaffelt nach GdB:

| GdB | Pauschbetrag pro Jahr |
| --- | --- |
| 20 | 384 € |
| 30 | 620 € |
| 40 | 860 € |
| 50 | 1.140 € |
| 60 | 1.440 € |
| 70 | 1.780 € |
| 80 | 2.120 € |
| 90 | 2.460 € |
| 100 | 2.840 € |
| Merkzeichen H, Bl oder TBl | 7.400 € |

Stand: 07/2026 (Beträge gelten seit dem Veranlagungszeitraum 2021). Daneben kommen die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale (§ 33 Abs. 2a EStG) und die Kfz-Steuerermäßigung in Frage; Details im Artikel [Steuervorteile bei Behinderung](https://decari.de/wissen/steuervorteile-behinderung).

- **Frühere Altersrente**: Schwerbehinderte mit 35 Jahren Wartezeit können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei beziehen, mit Abschlägen (0,3 Prozent pro Monat, höchstens 10,8 Prozent) bis zu fünf Jahre früher (§§ 37, 236a SGB VI). Zur Berechnung: [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de) (dort den Rentenbeginnrechner nutzen).
- **Erwerbsminderungsrente**: Bei dauerhaft eingeschränkter Erwerbsfähigkeit unabhängig vom GdB; zum Zusammenspiel siehe [Erwerbsminderungsrente und Schwerbehinderung](https://decari.de/wissen/zusammenhang-erwerbsminderungsrente-schwerbehinderung).

## Pflege und Alltag

Viele Menschen mit Behinderung haben zugleich Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, von Pflegegeld bis zu Wohnumfeld-verbessernden Maßnahmen. Der Einstieg dazu:

- [Pflegegrad und Pflegeversicherung: Grundlagen und Antrag](https://decari.de/wissen/pflegegrad-pflegeversicherung)
- [Pflegegrad bei psychischen Erkrankungen](https://decari.de/wissen/pflegegrad-psychische-erkrankung)

Weitere Alltagserleichterungen knüpfen an Merkzeichen an, etwa die Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder dessen Ermäßigung (Merkzeichen RF) und Ermäßigungen bei Eintritten; maßgeblich sind die Regelungen der Anbieter und der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

## Quellen

1. [SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe)](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/)
2. [§ 33b EStG (Behinderten-Pauschbetrag)](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html)
3. [§§ 37, 236a SGB VI (Altersrente für schwerbehinderte Menschen)](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/)

## Häufige Fragen

### Welche Hilfen stehen Menschen mit Behinderung zu?

Je nach GdB und Merkzeichen unter anderem: besonderer Kündigungsschutz und Zusatzurlaub im Job, Freifahrten oder Ermäßigungen im Nahverkehr, Parkerleichterungen, der Behinderten-Pauschbetrag bei der Steuer, frühere Altersrente und Unterstützung am Arbeitsplatz durch das Integrationsamt.

### Ab welchem GdB bekomme ich Nachteilsausgleiche?

Erste steuerliche Vorteile gibt es bereits ab GdB 20. Die meisten Nachteilsausgleiche wie Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und frühere Rente setzen die Schwerbehinderung ab GdB 50 voraus; einzelne Leistungen hängen zusätzlich von Merkzeichen wie G, aG, H oder B ab.

### Wo beantrage ich die Feststellung der Behinderung?

Beim Versorgungsamt Ihres Bundeslands. Es stellt den GdB und die Merkzeichen per Bescheid fest; darauf bauen fast alle weiteren Leistungen auf.

### Was kann ich tun, wenn der GdB zu niedrig festgestellt wurde?

Innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand später, können Sie mit einem Verschlimmerungsantrag eine Neufeststellung erreichen.

### Welche Steuervorteile gibt es bei Behinderung?

Vor allem den Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG, gestaffelt nach GdB von 384 Euro (GdB 20) bis 2.840 Euro (GdB 100); für hilflose, blinde und taubblinde Menschen 7.400 Euro. Daneben kommen die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale und Ermäßigungen bei der Kfz-Steuer in Frage.

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_Dieser Artikel dient Ihrer Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Decari GmbH erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen in Ihrer Situation allgemein in Frage kommen können, und helfen bei der Vorbereitung der Anträge. Die bereitgestellten Informationen können eine individuelle Beratung durch eine/n qualifizierte/n Rechtsanwalt/-anwältin nicht ersetzen. Über die Bewilligung entscheidet in jedem Fall der zuständige Träger._

_Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die redaktionelle Verantwortung trägt die Decari GmbH._
