# Pflegegrad beantragen: Antrag, Begutachtung und Leistungen der Pflegeversicherung

> Pflegegrad beantragen Schritt für Schritt: Antrag bei der Pflegekasse, Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und Leistungen je Pflegegrad in der Tabelle.

Quelle: https://decari.de/wissen/pflegegrad-pflegeversicherung  
Kategorie: Pflegegrad & Pflegekasse (https://decari.de/wissen/thema/pflegegrad-pflegekasse)  
Stand: 2026-08-04  
Zuletzt geprüft: 2026-07-24 von Steffen Regenhardt

## Das Wichtigste in Kürze

Einen Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Das Antragsdatum entscheidet, ab wann Leistungen gezahlt werden können. Danach begutachtet der Medizinische Dienst zu Hause, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Die Pflegekasse teilt die Entscheidung in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen mit; der Pflegegrad bestimmt die Leistungen.

Der Pflegegrad ist der Schlüssel zu den Leistungen der Pflegeversicherung: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschüsse und Entlastungsangebote setzen alle voraus, dass die Pflegekasse eine Pflegebedürftigkeit festgestellt hat (§ 14 SGB XI).
## Wie beantragen Sie einen Pflegegrad?

Der Antrag ist unkompliziert und an keine Form gebunden:

1. **Pflegekasse kontaktieren.** Zuständig ist die Pflegekasse, die bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt ist. Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben mit dem Satz „Ich beantrage Leistungen der Pflegeversicherung" genügt. Auch Angehörige können den Antrag mit einer Auskunftsvollmacht stellen.
2. **Antragsdatum sichern.** Leistungen können frühestens ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag gestellt wurde (§ 33 SGB XI). Warten Sie deshalb nicht, bis alle Unterlagen beisammen sind: erst Antrag stellen, dann vorbereiten.
3. **Formular ausfüllen.** Die Pflegekasse schickt Ihnen nach der Kontaktaufnahme ihre Antragsunterlagen zu. Viele Kassen bieten den Antrag auch online an; suchen Sie dazu auf der Website Ihrer Krankenkasse nach „Pflegegrad beantragen" oder „Pflegeleistungen beantragen".
4. **Begutachtungstermin wahrnehmen.** Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst mit der Begutachtung (§ 18 SGB XI). Dazu gleich mehr.

Wenn Sie Unterstützung möchten: In vielen Orten gibt es Pflegestützpunkte, die von den Kranken- und Pflegekassen getragen werden und kostenlos beim Antrag helfen. Suchen Sie nach „Pflegestützpunkt" und Ihrem Wohnort.

## Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad beschreibt, wie stark die Selbstständigkeit oder die Fähigkeiten eines Menschen beeinträchtigt sind. Die fünf Pflegegrade haben zum 1. Januar 2017 die früheren drei Pflegestufen abgelöst (Zweites Pflegestärkungsgesetz). Maßgeblich ist nicht die Diagnose, sondern der Grad der Selbstständigkeit im Alltag; deshalb können auch Demenz oder psychische Erkrankungen zu einem Pflegegrad führen. Mehr dazu im Artikel [Pflegegrad bei psychischen Erkrankungen](https://decari.de/wissen/pflegegrad-psychische-erkrankung).

Aus der Begutachtung ergibt sich ein Punktwert zwischen 0 und 100, der nach § 15 SGB XI einem Pflegegrad zugeordnet wird:

| Pflegegrad | Punkte | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| --- | --- | --- |
| 1 | 12,5 bis unter 27 | gering |
| 2 | 27 bis unter 47,5 | erheblich |
| 3 | 47,5 bis unter 70 | schwer |
| 4 | 70 bis unter 90 | schwerste |
| 5 | 90 bis 100 | schwerste, mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung |

## Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach dem Antrag besucht Sie eine Gutachterin oder ein Gutachter in der Regel zu Hause. Bei gesetzlich Versicherten kommt der Medizinische Dienst (bis 2021 „MDK" genannt), bei privat Versicherten Medicproof. Bewertet wird in sechs Modulen (§ 14 Abs. 2 SGB XI):

1. **Mobilität**: Fortbewegen, Umsetzen, Treppensteigen
2. **Kognitive und kommunikative Fähigkeiten**: Orientierung, Erinnern, Verstehen
3. **Verhaltensweisen und psychische Problemlagen**: etwa Ängste, Unruhe, Abwehr
4. **Selbstversorgung**: Körperpflege, Essen und Trinken, Toilettengang
5. **Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen**: Medikamente, Arztbesuche, Hilfsmittel
6. **Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte**: Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakte

So bereiten Sie sich vor:

- Führen Sie ein bis zwei Wochen ein **Pflegetagebuch**: Was fällt schwer, wobei wird geholfen, wie oft?
- Legen Sie **ärztliche Befunde, Medikamentenpläne und Entlassungsberichte** bereit.
- Bitten Sie eine **Pflegeperson oder Angehörige dazu**, die den Alltag kennt. Viele Betroffene stellen ihre Lage im Termin besser dar, als sie an schlechten Tagen ist; schildern Sie den tatsächlichen Alltag.

Alle Punkte zum Abhaken, inklusive der Gewichtung der sechs Module, stehen in der [Checkliste zur Pflegegrad-Begutachtung](https://decari.de/wissen/pflegegrad-begutachtung-checkliste).

## Wie lange dauert die Entscheidung?

Die Pflegekasse muss Ihnen ihre Entscheidung in der Regel spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen (§ 18c SGB XI). In besonderen Situationen, etwa im Krankenhaus oder in der Palliativversorgung, gelten verkürzte Fristen. Verzögert die Pflegekasse die Entscheidung aus Gründen, die sie zu vertreten hat, steht Ihnen der unten aufgeführte Zuschlag je angefangener Woche der Fristüberschreitung zu.

## Leistungen der Pflegeversicherung nach Pflegegrad

Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen in Frage kommen. Die wichtigsten Beträge für die häusliche Pflege:

**Stand: 07/2026** (§§ 36, 37, 40, 45b, 18c SGB XI)

| Leistung | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Pflegegeld (§ 37) monatlich | – | 347 € | 599 € | 800 € | 990 € |
| Pflegesachleistungen (§ 36) monatlich | – | 796 € | 1.497 € | 1.859 € | 2.299 € |
| Entlastungsbetrag (§ 45b) monatlich | bis 131 € | bis 131 € | bis 131 € | bis 131 € | bis 131 € |
| Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40) monatlich | bis 42 € | bis 42 € | bis 42 € | bis 42 € | bis 42 € |
| Zuschuss Wohnumfeldverbesserung (§ 40) je Maßnahme | bis 4.180 € | bis 4.180 € | bis 4.180 € | bis 4.180 € | bis 4.180 € |
| Zuschlag bei Fristüberschreitung (§ 18c) je angefangener Woche | 70 € | 70 € | 70 € | 70 € | 70 € |

Zur Einordnung:

- **Pflegegeld** erhalten Sie, wenn Angehörige oder andere Ehrenamtliche die Pflege zu Hause übernehmen.
- **Pflegesachleistungen** decken die Einsätze eines ambulanten Pflegedienstes ab. Beides lässt sich als **Kombinationsleistung** anteilig mischen (§ 38 SGB XI). Was für welche Situation passt, vergleicht [Pflegegeld oder Pflegesachleistung](https://decari.de/wissen/pflegegeld-oder-pflegesachleistung).
- Der **Entlastungsbetrag** finanziert etwa Betreuungsangebote oder Alltagsunterstützung und steht allen Pflegegraden in häuslicher Pflege zu. Wofür er einsetzbar ist und wie die Erstattung läuft, steht im [Entlastungsbetrag der Pflegekasse](https://decari.de/wissen/entlastungsbetrag-pflege).
- **Pflegehilfsmittel** und der **Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung** hängen nicht am Pflegegrad 2, sondern stehen ab Pflegegrad 1 zur Verfügung (§ 40 SGB XI). Wie der Antrag läuft, steht in [Pflegehilfsmittel beantragen](https://decari.de/wissen/pflegehilfsmittel-beantragen) und in [Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen](https://decari.de/wissen/wohnumfeldverbessernde-massnahmen).
- Fällt die Pflegeperson aus, kommt ab Pflegegrad 2 die [Verhinderungspflege](https://decari.de/wissen/verhinderungspflege-beantragen) zu Hause oder die [Kurzzeitpflege](https://decari.de/wissen/kurzzeitpflege-beantragen) in einer Einrichtung in Frage. Beide teilen sich den Gemeinsamen Jahresbetrag (§ 42a SGB XI).
- Die [Tages- und Nachtpflege](https://decari.de/wissen/tages-und-nachtpflege) hat einen eigenen Monatsbetrag und wird auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung nicht angerechnet (§ 41 SGB XI).
- Für die **Pflegeperson selbst** kommen daneben zwei Ansprüche in Betracht: [Pflegeunterstützungsgeld](https://decari.de/wissen/pflegeunterstuetzungsgeld) bei einem akuten Pflegefall und [Rentenbeiträge der Pflegekasse](https://decari.de/wissen/rentenversicherung-pflegeperson) für die Pflegezeit.

Welche Leistungen im Einzelfall passen, hängt von der Pflegesituation ab; wir prüfen mit Ihnen gern, welche Leistungen in Frage kommen.

## Bescheid erhalten: Widerspruch und Höherstufung

Mit dem Bescheid teilt die Pflegekasse den festgestellten Pflegegrad mit. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats **Widerspruch** einlegen (§ 84 SGG). Das vollständige Pflegegutachten wird Ihnen in der Regel zusammen mit dem Bescheid übersandt, sofern Sie der Übersendung nicht widersprechen; Sie können es auch später verlangen (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Gleichen Sie die Modulbewertungen damit Punkt für Punkt mit dem tatsächlichen Alltag ab. Frist, Begründung und einen Mustertext finden Sie im [Widerspruch gegen den Pflegegrad](https://decari.de/wissen/muster-widerspruch-pflegegrad).

Verschlechtert sich der Gesundheitszustand später, können Sie jederzeit einen **Höherstufungsantrag** stellen. Der Ablauf entspricht dem Erstantrag: formloser Antrag bei der Pflegekasse, danach eine erneute Begutachtung. Die Schritte im Einzelnen stehen in [Höherstufung des Pflegegrads beantragen](https://decari.de/wissen/pflegegrad-hoeherstufung-beantragen).

## Häufige Fragen

### Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Formlos bei der Pflegekasse, die zu Ihrer Krankenkasse gehört. Ein Anruf oder ein kurzes Schreiben genügt, die Kasse schickt Ihnen dann die Antragsunterlagen. Wichtig: Leistungen können frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden, stellen Sie den Antrag also nicht zurück.

### Wie lange dauert die Entscheidung über den Pflegegrad?

Die Pflegekasse muss ihre Entscheidung in der Regel spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen (§ 18c SGB XI). Überschreitet sie die Frist aus Gründen, die sie zu vertreten hat, steht Ihnen ein gesetzlicher Zuschlag je angefangener Woche zu.

### Wer führt die Pflegebegutachtung durch?

Bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Die Gutachterin oder der Gutachter besucht Sie in der Regel zu Hause und bewertet in sechs Modulen, wie selbstständig Sie Ihren Alltag bewältigen (§ 14, § 15 SGB XI).

### Welchen Pflegegrad bekomme ich?

Das hängt nicht von der Diagnose ab, sondern davon, wie stark Ihre Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist. Aus der Begutachtung ergibt sich ein Punktwert zwischen 0 und 100, der einem der fünf Pflegegrade zugeordnet wird (§ 15 SGB XI).

### Was kann ich bei einer Ablehnung tun?

Gegen den Bescheid der Pflegekasse können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Es hilft, das Pflegegutachten anzufordern und die Einschätzungen Punkt für Punkt mit dem tatsächlichen Alltag abzugleichen.

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_Dieser Artikel dient Ihrer Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Decari GmbH erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen in Ihrer Situation allgemein in Frage kommen können, und helfen bei der Vorbereitung der Anträge. Die bereitgestellten Informationen können eine individuelle Beratung durch eine/n qualifizierte/n Rechtsanwalt/-anwältin nicht ersetzen. Über die Bewilligung entscheidet in jedem Fall der zuständige Träger._

_Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die redaktionelle Verantwortung trägt die Decari GmbH._
