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Pflegegrad-Begutachtung vorbereiten: Checkliste für den Termin mit dem Medizinischen Dienst

Porträt von Steffen RegenhardtZuletzt geprüft am 01.08.2026 von Steffen Regenhardt4 Min. Lesezeit

Inhalt dieses Artikels

Der Begutachtungstermin entscheidet über den Pflegegrad, nicht der Antrag selbst. Wie Sie den Antrag stellen und was danach passiert, erklärt unser Überblick zum Pflegegrad. Diese Checkliste setzt an dem Punkt an, an dem der Termin steht.

Worauf es bei der Vorbereitung ankommt

Ein verbreiteter Irrtum: Wer besonders tapfer auftritt, mache einen guten Eindruck. Die Begutachtung bewertet aber nicht Haltung, sondern Selbstständigkeit. Bewertet wird, wie viel Unterstützung Sie im Alltag brauchen, nicht welche Diagnose vorliegt (§ 14 SGB XI).

□ Termin schriftlich bestätigen und im Kalender festhalten
□ Prüfen, ob der Termin zu einer Tageszeit liegt, die den Alltag realistisch abbildet
□ Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen führen (siehe unten)
□ Unterlagen an einem Ort sammeln
□ Begleitperson organisieren
□ Liste der Fragen notieren, die Sie selbst stellen möchten

Die sechs Module und ihre Gewichtung

Aus der Bewertung der Module ergibt sich ein Punktwert zwischen 0 und 100, der einem Pflegegrad zugeordnet wird. Die Module fließen unterschiedlich stark ein (§ 15 Abs. 2 SGB XI):

Modul Inhalt Gewichtung
1 Mobilität 10 %
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten zusammen mit Modul 3: 15 %
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (der höhere der beiden Werte zählt)
4 Selbstversorgung 40 %
5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 %

Modul 4 hat mit 40 Prozent das größte Gewicht. Waschen, Ankleiden, Essen, Trinken und der Toilettengang sollten deshalb besonders genau dokumentiert sein. Die Module 2 und 3 werden nicht addiert: Es zählt der höhere der beiden gewichteten Werte.

Unterlagen, die bereitliegen sollten

Medizinische Nachweise

□ Aktueller Medikamentenplan
□ Arztbriefe und Befundberichte der behandelnden Ärztinnen und Ärzte
□ Entlassungsberichte aus Krankenhaus oder Rehabilitation
□ Berichte über Therapien (Physio-, Ergo-, Psychotherapie, Logopädie)
□ Bei kognitiven Einschränkungen: neurologische oder psychiatrische Befunde

Bisherige Bescheide und Nachweise

□ Vorhandener Pflegebescheid und das letzte Pflegegutachten (bei einer erneuten Begutachtung)
□ ggf. Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid zum GdB
□ ggf. Nachweis der rechtlichen Vertretung oder Betreuung
□ ggf. Auskunftsvollmacht, wenn Angehörige mit der Pflegekasse sprechen sollen

Hilfsmittel und Umfeld

□ Liste der genutzten Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Toilettenstuhl, Hörgeräte)
□ Hinweise auf Barrieren in der Wohnung (Stufen, Schwellen, Badewanne)
□ Liste der Personen, die regelmäßig unterstützen, mit Zeitumfang

Pflegetagebuch: was hineingehört

Ein Pflegetagebuch ist nicht vorgeschrieben, macht den Unterstützungsbedarf aber belegbar. Notieren Sie über ein bis zwei Wochen täglich:

□ Welche Tätigkeit war betroffen (Aufstehen, Waschen, Anziehen, Essen, Toilette)
□ Welche Unterstützung war nötig (Anleitung, teilweise Übernahme, vollständige Übernahme)
□ Wie lange hat die Unterstützung gedauert
□ Wer hat unterstützt
□ Was war nachts nötig
□ Wie unterschiedlich sind gute und schlechte Tage

Halten Sie auch fest, was nicht mehr stattfindet: aufgegebene Kontakte, nicht mehr wahrgenommene Termine, Aufgaben im Haushalt, die andere übernommen haben. Diese Punkte gehören zu den Modulen 5 und 6 und werden oft nicht erwähnt.

Wer beim Termin dabei sein sollte

□ Eine Pflegeperson oder Angehörige, die den ganzen Tag kennt
□ Bei kognitiven Einschränkungen: eine Person, die Einschätzungen einordnen kann
□ ggf. die rechtliche Betreuerin oder der Betreuer
□ Auf Wunsch eine Person Ihres Vertrauens, die mitschreibt

Sprechen Sie vorher ab, wer welche Punkte schildert. Für Angehörige ist es oft leichter, Einschränkungen offen zu benennen, die Betroffene selbst herunterspielen.

Am Termin selbst

□ Pflegetagebuch und Unterlagen offen bereitlegen
□ Den tatsächlichen Alltag schildern, nicht den besten Tag
□ Nachfragen, wenn eine Frage unklar ist
□ Auch nachts anfallende Unterstützung ansprechen
□ Angeben, welche Tätigkeiten nur mit Anleitung oder Beaufsichtigung gelingen
□ Notieren, was besprochen wurde, und den Namen der Gutachterin oder des Gutachters festhalten

Lassen Sie sich nicht dazu bringen, Tätigkeiten im Termin vorzuführen, die im Alltag nur mit Hilfe oder unter Schmerzen gelingen. Schildern Sie stattdessen, unter welchen Bedingungen sie gelingen und was danach nicht mehr geht.

Nach dem Termin

Die Pflegekasse teilt ihre Entscheidung in der Regel spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mit (§ 18c Abs. 1 SGB XI). Verzögert sie die Entscheidung aus Gründen, die sie zu vertreten hat, steht Ihnen ein gesetzlicher Zuschlag je begonnener Woche der Fristüberschreitung zu (§ 18c Abs. 5 SGB XI). Ausgenommen sind Fälle, in denen Sie sich in vollstationärer Pflege befinden und bei Ihnen bereits mindestens Pflegegrad 2 festgestellt ist.

Das vollständige Gutachten wird Ihnen zusammen mit dem Bescheid übersandt, sofern Sie der Übersendung nicht widersprechen; Sie können es auch später verlangen (§ 18c Abs. 2 SGB XI). Gleichen Sie die Modulbewertungen dann Punkt für Punkt mit dem Alltag ab. Weicht die Einschätzung deutlich ab, führt der Weg über den Widerspruch gegen den Pflegegrad. Verschlechtert sich der Zustand später, kommt eine Höherstufung des Pflegegrads in Frage.


Diese Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle Beratung. Wenn Sie unsicher sind, welche Leistungen in Ihrer Situation in Frage kommen, prüfen wir das gern gemeinsam mit Ihnen.

Häufige Fragen

Führen Sie ein bis zwei Wochen ein Pflegetagebuch, legen Sie ärztliche Befunde, den Medikamentenplan und Entlassungsberichte bereit und bitten Sie eine Pflegeperson dazu, die den Alltag kennt. Hilfreich ist eine Liste der Tätigkeiten, bei denen Sie Unterstützung brauchen.

Bewertet wird in sechs Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (§ 14 Abs. 2 SGB XI). Nicht die Diagnose entscheidet, sondern die Selbstständigkeit im Alltag.

Vorgeschrieben ist es nicht. Es hilft aber, den Unterstützungsbedarf über mehrere Tage nachvollziehbar zu belegen, statt ihn im Termin aus dem Gedächtnis schildern zu müssen. Notieren Sie, was schwerfällt, wobei geholfen wird und wie oft.

Sie können sich begleiten lassen, etwa von Angehörigen, der Pflegeperson oder einer Betreuerin. Sinnvoll ist eine Person, die den Alltag über den Tag hinweg kennt und Einschätzungen einordnen kann.

Das vollständige Gutachten wird Ihnen in der Regel zusammen mit dem Bescheid übersandt, sofern Sie der Übersendung nicht widersprechen. Sie können die Übermittlung auch später verlangen (§ 18c Abs. 2 SGB XI).