Persönliches Budget: Anspruch, Höhe und Antrag im Überblick
Zuletzt geprüft am 24.07.2026 von Steffen Regenhardt6 Min. Lesezeit
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Die Freiheit hat eine Kehrseite: Wer sein Persönliches Budget nutzt, schließt die Verträge mit den Unterstützungspersonen selbst und wird damit zum Auftraggeber oder Arbeitgeber. Wie viel Organisation das bedeutet, gehört zur Entscheidung für oder gegen das Budget dazu.
Was ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget ist keine eigene Leistung, sondern eine andere Form der Auszahlung: Teilhabeleistungen, die Ihnen zustehen, erhalten Sie auf Antrag als Geldbetrag oder in begründeten Fällen als Gutschein (§ 29 SGB IX). Welche Leistungen das im Einzelnen sein können und wer sie erbringt, steht im Überblick Eingliederungshilfe. Mit diesem Budget kaufen Sie sich die Unterstützung selbst ein, statt sie von einem Dienst vorgegeben zu bekommen.
Das bedeutet für Sie:
- Sie wählen selbst aus, wer Sie unterstützt, zum Beispiel Assistenzkräfte oder ein ambulanter Dienst.
- Sie bestimmen, wann und wie die Unterstützung stattfindet.
- Sie schließen die Verträge mit den Unterstützungspersonen selbst und werden dadurch Auftraggeber oder Arbeitgeber.
- Sie weisen dem Leistungsträger nach, dass Sie das Geld zweckentsprechend verwenden.
Seit 2008 besteht ein Rechtsanspruch: Wenn Ihnen Teilhabeleistungen zustehen, kann der Leistungsträger die Ausführung als Persönliches Budget nicht nach freiem Ermessen ablehnen.
Wer hat Anspruch auf das Persönliche Budget?
Beantragen können es Menschen mit Behinderung und Menschen, die von Behinderung bedroht sind (§ 29 Abs. 1 SGB IX in Verbindung mit § 2 SGB IX). Es gibt keine Mindestanforderung an einen Grad der Behinderung oder einen Pflegegrad. Auch Eltern können für ihr Kind ein Budget beantragen, und wer Unterstützung bei der Verwaltung braucht, kann eine Budgetassistenz einsetzen.
Entscheidend ist allein, dass ein Bedarf an Teilhabeleistungen besteht. Welche Leistungen in Ihrer Situation in Frage kommen, prüft der zuständige Leistungsträger im Bedarfsermittlungsverfahren.
Welche Leistungen und Träger: das trägerübergreifende Budget
Budgetfähig sind Leistungen zur Teilhabe sowie bestimmte Leistungen der Krankenkassen, der Pflegekassen, der Unfallversicherung und der Sozialhilfe, die sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen (§ 29 Abs. 1 SGB IX). Typische Beispiele:
- Assistenz im Alltag (Körperpflege, Haushalt, Einkaufen)
- Unterstützung bei Arbeit, Ausbildung oder Studium
- Begleitung bei Freizeit, sozialen Kontakten und Terminen
- Fahrdienste und Mobilitätshilfen
Mehrere Träger können sich an einem Budget beteiligen, zum Beispiel Eingliederungshilfe und Pflegekasse gemeinsam. Man spricht dann vom trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Für Sie bleibt es trotzdem bei einem Ansprechpartner: Der leistende Rehabilitationsträger koordiniert das Verfahren und zahlt das Budget aus einer Hand aus (§ 29 Abs. 3 SGB IX). Als Träger kommen unter anderem in Frage (§ 6 SGB IX):
- Träger der Eingliederungshilfe
- Kranken- und Pflegekassen
- Gesetzliche Rentenversicherung und Unfallversicherung
- Bundesagentur für Arbeit
- Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Integrationsämter
Sie müssen nicht selbst herausfinden, welcher Träger zuständig ist: Der Träger, bei dem der Antrag eingeht, leitet ihn weiter, wenn ein anderer zuständig ist.
Wie hoch ist das Persönliche Budget?
Einen festen Betrag gibt es nicht. Die Höhe wird individuell festgelegt und richtet sich nach dem Bedarf, den der Leistungsträger mit Ihnen ermittelt. Dabei gilt: Das Budget soll die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen nicht überschreiten (§ 29 Abs. 2 SGB IX). Wer also bereits Sachleistungen erhält, bekommt als Budget in der Regel den Gegenwert dieser Leistungen als Geldbetrag.
In die Berechnung gehören neben den reinen Unterstützungsstunden auch Nebenkosten, etwa Vertretungen bei Krankheit und Urlaub der Assistenz oder Kosten einer Budgetassistenz für die Verwaltung. Laufende Leistungen werden in der Regel monatlich ausgezahlt. Der Bedarf wird im Regelfall alle zwei Jahre neu ermittelt (§ 29 Abs. 2 SGB IX).
So läuft der Antrag ab
Der Weg zum Persönlichen Budget führt in der Regel über fünf Schritte.
Schritt 1: Beratung nutzen
Lassen Sie sich vor dem Antrag beraten. Kostenfrei und unabhängig sind die Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB, § 32 SGB IX); Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie über teilhabeberatung.de. Auch Behindertenverbände und Sozialdienste beraten zum Budget.
Schritt 2: Antrag stellen
Der Antrag ist an keine Form gebunden; ein formloses Schreiben an einen der beteiligten Leistungsträger genügt. Eine Vorlage mit allen wichtigen Bausteinen finden Sie in unserem Musterantrag für das Persönliche Budget. Welche Unterlagen Sie beilegen sollten, zeigt die Checkliste für den Antrag.
Schritt 3: Bedarf ermitteln
Nach dem Antrag ermittelt der Leistungsträger Ihren Unterstützungsbedarf, bei der Eingliederungshilfe im Gesamtplanverfahren (§§ 117 ff. SGB IX). Grundlage ist ein Gespräch über Ihren Alltag, Ihre Ziele und Ihren Hilfebedarf. Wie Sie Ihren Zeitbedarf vorab selbst dokumentieren, lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Schritt 4: Zielvereinbarung abschließen
Vor der Bewilligung schließen Sie mit dem Leistungsträger eine Zielvereinbarung (§ 29 Abs. 4 SGB IX). Sie regelt mindestens:
- Ihre individuellen Förder- und Leistungsziele
- wie Sie die zweckentsprechende Verwendung nachweisen
- die Qualitätssicherung
- die Höhe des Budgets
Prüfen Sie die Zielvereinbarung genau, bevor Sie unterschreiben: Realistische Ziele und praktikable Nachweispflichten ersparen später Konflikte. Danach ergeht der Bewilligungsbescheid.
Schritt 5: Budget verwalten
Mit der Bewilligung beginnt die laufende Verwaltung: ein eigenes Konto für das Budget, Verträge mit den Unterstützungspersonen, Stundenzettel und Belege für die Verwendungsnachweise. Wer das nicht allein stemmen möchte, kann eine Budgetassistenz einplanen und deren Kosten im Antrag mit angeben.
An Ihre Entscheidung für das Budget sind Sie in der Regel sechs Monate gebunden (§ 29 Abs. 1 SGB IX). Danach können Sie jederzeit zur Sachleistung zurückkehren.
Zeitbedarf ermitteln: die Grundlage für Ihren Antrag
Der wichtigste Baustein des Antrags ist eine nachvollziehbare Darstellung, wie viel Unterstützung Sie brauchen. Bewährt hat sich ein Tagebuch über mindestens eine Woche, in dem Sie jede Hilfeleistung mit Zeitangabe festhalten, zum Beispiel: Transfer aus dem Bett 10 Minuten, Waschen und Anziehen 25 Minuten, Frühstück vorbereiten 30 Minuten.
Gehen Sie dabei systematisch alle Lebensbereiche durch:
- Mobilität: Bewegung in der Wohnung, Treppen, Transfers
- Selbstversorgung: Körperpflege, An- und Auskleiden, Mahlzeiten
- Haushalt: Reinigung, Wäsche, Einkäufe
- Gesundheit: Medikamente, Arztbesuche, Therapien
- Arbeit und Bildung: Unterstützung am Arbeitsplatz oder in der Ausbildung
- Soziale Teilhabe: Freizeit, Kontakte, Behördengänge
Denken Sie auch an Posten, die leicht übersehen werden: Nachtversorgung und Rufbereitschaft, spontane Hilfen, Wege- und Wartezeiten, emotionale Unterstützung sowie die Koordination verschiedener Dienste. Je konkreter Ihre Aufzeichnungen sind, desto besser lässt sich Ihr Bedarf im Verfahren begründen.
Beratungsgespräch und Bedarfsermittlung vorbereiten
Im Gespräch mit der Beratungsstelle und später mit dem Leistungsträger helfen Ihnen Antworten auf diese Fragen:
- Wie sehen Ihre Wohn-, Arbeits- und Freizeitsituation aus, und wo entstehen durch die Beeinträchtigung Probleme?
- Wie verläuft ein typischer Tag von morgens bis abends, und bei welchen Aktivitäten brauchen Sie Unterstützung? Brauchen Sie nachts Hilfe oder eine Rufbereitschaft?
- Welche Unterstützung erhalten Sie derzeit, und von wem (Angehörige, Pflegedienst, Assistenz)?
- Haben Sie einen Pflegegrad oder einen Schwerbehindertenausweis?
- Welche Ziele möchten Sie mit dem Budget in den nächsten sechs bis zwölf Monaten erreichen?
- Möchten Sie das Budget selbst verwalten, oder brauchen Sie dafür Unterstützung, etwa bei Abrechnung und Einsatzplanung?
Schildern Sie im Bedarfsermittlungsgespräch konkrete Situationen statt allgemeiner Aussagen und nehmen Sie, wenn möglich, eine Vertrauensperson mit.
Ihre nächsten Schritte
- Unterlagen zusammenstellen mit der Checkliste für das Persönliche Budget
- Antrag formulieren mit dem Musterantrag für das Persönliche Budget
- Zeitbedarf dokumentieren und beraten lassen, zum Beispiel über eine EUTB-Stelle
Der Weg zum Persönlichen Budget kann sich über mehrere Monate ziehen, und die Bedarfsermittlung ist oft die entscheidende Hürde. Wenn Sie unsicher sind, welche Leistungen in Ihrer Situation in Frage kommen, prüfen wir das gern gemeinsam mit Ihnen. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt zu uns auf.