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Verschlimmerungsantrag bei Schwerbehinderung: Formulare und Vorgehen

Porträt von Steffen RegenhardtZuletzt geprüft am 24.07.2026 von Steffen Regenhardt6 Min. Lesezeit

Inhalt dieses Artikels

„Verschlimmerungsantrag“ ist der umgangssprachliche Name; auf den Formularen der Versorgungsämter suchen Sie ihn vergeblich. Dort heißt er Neufeststellungsantrag oder Änderungsantrag, und meist ist es dasselbe Formular wie beim Erstantrag.

PDF-Formular zum Verschlimmerungsantrag

  • Für die Neufeststellung gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Formulare der Versorgungsämter; meist ist es dasselbe Formular wie für den Erstantrag mit angekreuzter Neufeststellung.
  • Welches Versorgungsamt zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Die zuständigen Stellen und wo Sie die Formulare finden, zeigt die Übersicht im Artikel Antrag auf Schwerbehinderung: Formulare für jedes Bundesland.
  • Ein Formular ist aber nicht zwingend: Der Verschlimmerungsantrag kann auch formlos gestellt werden, siehe das Muster unten.

Eine bundesweite Übersicht der zuständigen Stellen bietet auch das Portal einfach-teilhaben.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Wann und wie stellen Sie einen Verschlimmerungsantrag?

Es gibt zwei typische Anlässe für einen Verschlimmerungsantrag:

  • Eine bestehende Behinderung hat sich verschlechtert.
  • Eine neue Erkrankung ist hinzugekommen, die den GdB erhöhen könnte.

Rechtlich ist der Verschlimmerungsantrag ein Antrag auf Neufeststellung wegen wesentlicher Änderung der Verhältnisse (§ 48 SGB X). Die Behörde bewertet dann den aktuellen Gesundheitszustand insgesamt neu und passt GdB und Merkzeichen an.

Ziel ist, den GdB zu erhöhen oder zusätzliche Merkzeichen zu erhalten und damit weitergehende Nachteilsausgleiche zu nutzen.

Wann lohnt die Neufeststellung?

Stellen Sie den Antrag, wenn sich Ihr Gesundheitszustand erheblich verschlechtert hat und die Verschlechterung voraussichtlich von Dauer ist: Maßgeblich sind Beeinträchtigungen, die länger als sechs Monate andauern (§ 2 Abs. 1 SGB IX). Eine Sperrfrist zwischen zwei Anträgen gibt es nicht; kurz nacheinander gestellte Anträge ohne neue Befunde sind aber in der Regel aussichtslos.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den Verschlimmerungsantrag sollten Sie den aktuellen Gesundheitszustand umfassend dokumentieren:

  1. der Antrag selbst (Formular oder formloses Schreiben)
  2. aktuelle ärztliche Gutachten und Befundberichte
  3. Krankenhaus- und Entlassungsberichte
  4. Therapie- und Rehabilitationsberichte

Achten Sie darauf, dass aus den Unterlagen die Einschränkungen im alltäglichen Leben klar hervorgehen; darauf kommt es bei der Bewertung nach der Versorgungsmedizin-Verordnung an.

Muster: formloser Verschlimmerungsantrag

Passen Sie das folgende Muster an Ihre Situation an und senden Sie es an Ihr zuständiges Versorgungsamt:

Vorname Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort

An das Versorgungsamt [Ort]

Aktenzeichen/Geschäftszeichen: [Ihr Aktenzeichen aus dem letzten Bescheid]

Antrag auf Neufeststellung des Grades der Behinderung (Verschlimmerungsantrag)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Bescheid vom [Datum] wurde bei mir ein Grad der Behinderung von [Zahl]
festgestellt. Mein Gesundheitszustand hat sich seitdem wesentlich
verschlechtert. [Kurze Beschreibung: welche Erkrankung ist schlimmer
geworden oder neu hinzugekommen, welche Einschränkungen bestehen dadurch
im Alltag und im Beruf.]

Ich beantrage deshalb die Neufeststellung meines Grades der Behinderung
und die Prüfung der Merkzeichen [gegebenenfalls Merkzeichen nennen].

In Behandlung bin ich bei: [Name und Anschrift der behandelnden Praxen].
Aktuelle Befundberichte füge ich bei. Ich bin damit einverstanden, dass
Sie bei den genannten Praxen Berichte einholen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Anlagen: [Befundberichte, Entlassungsberichte]

Tipps zur Formulierung

  • Beschreiben Sie die Verschlechterung konkret und alltagsnah (was geht nicht mehr, was nur noch mit Hilfe).
  • Fügen Sie aktuelle Befunde direkt bei; das verkürzt das Verfahren in der Regel.
  • Stellen Sie die Auswirkungen auf Alltag und Arbeitsfähigkeit dar, nicht nur die Diagnosen.

Was passiert nach der Antragstellung?

Das Versorgungsamt prüft die Unterlagen, holt bei Bedarf weitere Berichte oder Gutachten ein und stellt den GdB neu fest. Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen bis Monate, ähnlich wie beim Erstantrag; mehr dazu unter Wie lange dauert ein Antrag auf Schwerbehinderung?

Wie kann ich gegen eine Ablehnung vorgehen?

Wird der Verschlimmerungsantrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Begründen Sie den Widerspruch präzise und fügen Sie weitere ärztliche Unterlagen bei, die die Verschlechterung belegen.

Achtung: Jeder Verschlimmerungsantrag birgt ein Risiko

Bei der Neufeststellung wird der gesamte Gesundheitszustand neu bewertet. Das bedeutet: Der GdB kann auch herabgestuft werden, wenn sich andere Leiden gebessert haben oder Erkrankungen nach der Versorgungsmedizin-Verordnung inzwischen niedriger bewertet werden. Im ungünstigsten Fall geht der Schwerbehindertenstatus verloren; Sozialverbände wie der SoVD Schleswig-Holstein berichten, dass das in der Praxis immer wieder passiert.

Wichtig vor dem Renteneintritt: Wenn Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen anstreben oder kurz vor dem Renteneintritt stehen, sollten Sie einen Verschlimmerungsantrag besonders sorgfältig abwägen und im Zweifel erst nach dem Renteneintritt stellen. Eine Herabstufung unter GdB 50 könnte den vorzeitigen Rentenanspruch gefährden.

Bedeutung der Befristung des Schwerbehindertenausweises

Ist Ihre GdB-Feststellung befristet, prüft die Behörde bei der erneuten Feststellung ohnehin den aktuellen Zustand; dann stellt sich die Risikofrage nicht gesondert. Ist Ihr GdB dagegen unbefristet festgestellt, sollten Sie vor einem Verschlimmerungsantrag genau abwägen, ob er Ihnen nennenswerte Vorteile bringt. Läuft nur das Ausweisdokument ab, genügt die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises; dafür ist kein Verschlimmerungsantrag nötig.

Bevor Sie einen Änderungsantrag stellen, bedenken Sie diese drei Punkte:

Tipp 1: Prüfen Sie, ob der Antrag Ihnen Vorteile bringt

Überlegen Sie, ob ein höherer GdB konkrete Vorteile im Alltag oder finanzielle Entlastung bietet, etwa höhere Pauschbeträge oder zusätzliche Nachteilsausgleiche. Führt der Antrag nur zu einer geringfügigen Erhöhung ohne praktischen Nutzen, kann es sinnvoll sein, darauf zu verzichten.

Tipp 2: Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt

Eine bloße Diagnose reicht nicht aus, um den GdB zu erhöhen. Entscheidend sind die Befundberichte, in denen die Praxis beschreibt, wie sich die Erkrankung tatsächlich auswirkt: Funktionseinschränkungen und deren Folgen für den Alltag. Ohne solche Berichte ist ein Antrag in der Regel nicht aussichtsreich.

Tipp 3: Berücksichtigen Sie die versorgungsmedizinischen Grundsätze

Maßgeblich für die Bewertung ist die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Sie wird fortgeschrieben; einzelne Erkrankungen können dadurch heute niedriger bewertet werden als bei Ihrer letzten Feststellung. Lassen Sie sich im Zweifel vorher beraten, etwa von einem Sozialverband, damit Sie am Ende nicht mit einem niedrigeren GdB dastehen.

Erstantrag oder Verschlimmerungsantrag: Was gilt wann?

  • Ihr früherer Antrag wurde abgelehnt, ein GdB wurde nie festgestellt: Dann stellen Sie einen neuen Erstantrag, keinen Verschlimmerungsantrag; der setzt eine bestehende Feststellung voraus. Direkt nach einer Ablehnung sollten Sie prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoller ist.
  • Ihr GdB ist festgestellt, aber das Ausweisdokument ist abgelaufen: Dann genügt die Verlängerung oder Neuausstellung des Ausweises; die Feststellung selbst bleibt bestehen.
  • Ihre befristete Feststellung ist ausgelaufen: Dann prüft die Behörde auf Ihren Antrag den Gesundheitszustand erneut, wie bei einem Erstantrag.

Fazit

Ein Verschlimmerungsantrag will gut abgewogen sein: Prüfen Sie den konkreten Nutzen, sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über belastbare Befundberichte und bedenken Sie das Risiko einer Herabstufung. Wenn die Verschlechterung dauerhaft und gut dokumentiert ist, stehen die Aussichten in der Regel gut; bei einer Ablehnung bleibt der Widerspruch als nächster Schritt.

Quellen

  1. § 48 SGB X (Aufhebung von Verwaltungsakten bei Änderung der Verhältnisse)
  2. § 2 und § 152 SGB IX
  3. Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
  4. einfach-teilhaben.de, Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Häufige Fragen

Eine gesetzliche Beschränkung gibt es nicht. Wichtig ist, dass sich der Gesundheitszustand tatsächlich wesentlich verschlechtert hat und die Verschlechterung voraussichtlich länger als sechs Monate andauert (§ 48 SGB X, § 2 Abs. 1 SGB IX).

Ja. Bei der Neufeststellung prüft die Behörde den gesamten Gesundheitszustand neu. Hat sich etwas gebessert oder werden Erkrankungen nach der Versorgungsmedizin-Verordnung inzwischen niedriger bewertet, kann der GdB sinken, im Extremfall bis zum Verlust des Schwerbehindertenstatus.

Aktuelle Befundberichte und ärztliche Gutachten, Krankenhaus- und Entlassungsberichte sowie Therapie- und Rehaberichte. Entscheidend ist, dass die Unterlagen die Funktionseinschränkungen im Alltag beschreiben, nicht nur die Diagnose.

Ja. Ein formloses Schreiben an das zuständige Versorgungsamt mit Ihren Daten, dem Aktenzeichen und einer Beschreibung der Verschlechterung genügt; ein Muster finden Sie in diesem Artikel. Viele Ämter stellen zusätzlich eigene Formulare bereit.

Je nach Behörde und Einzelfall in der Regel mehrere Wochen bis Monate, weil die Behörde aktuelle ärztliche Berichte einholt und auswertet.

Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 84 SGG). Begründen Sie ihn und legen Sie weitere ärztliche Unterlagen bei, die die Verschlechterung belegen.