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Schwerbehindertenausweis verlängern: formloser Antrag mit Muster

Porträt von Steffen RegenhardtZuletzt geprüft am 24.07.2026 von Steffen Regenhardt4 Min. Lesezeit

Inhalt dieses Artikels

Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel befristet ausgestellt: auf längstens fünf Jahre ab dem Monat der Ausstellung (§ 6 Abs. 2 SchwbAwV). Die Befristung sagt nichts darüber aus, wie lange Ihre Behinderung anerkannt ist: Sie betrifft nur das Dokument, nicht die Feststellung dahinter.

Schritte zur Verlängerung

Wichtig: Die Verlängerung ändert nur das Gültigkeitsdatum, nicht den GdB oder die Merkzeichen. Wenn Sie einen höheren GdB oder weitere Merkzeichen erreichen möchten, stellen Sie stattdessen einen Verschlimmerungs- beziehungsweise Änderungsantrag.

Um die Gültigkeit Ihres Schwerbehindertenausweises zu verlängern, stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde. Das ist in der Regel das Versorgungsamt beziehungsweise das Landesamt für Soziales Ihres Bundeslands.

Antragstellung

Der Antrag auf Verlängerung kann oft formlos gestellt werden. Stellt die zuständige Behörde ein Formular bereit, ist es meist am einfachsten, dieses zu nutzen. In einigen Bundesländern geht die Verlängerung auch online über die Antragsportale der Länder; die zuständige Stelle finden Sie über den Leitfaden Schwerbehindertenausweis beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Neben dem gegebenenfalls erforderlichen Formular brauchen Sie meist nur:

  • den aktuellen Schwerbehindertenausweis: Er wird bei der Verlängerung vorgelegt beziehungsweise eingeschickt.
  • ein aktuelles Passfoto: nur wenn ein neuer Ausweis ausgestellt wird, etwa weil beide Verlängerungsfelder belegt sind.

Formlose Verlängerung: Muster für den Antrag

Nutzen Sie diese Brief- oder E-Mail-Vorlage für den Antrag bei Ihrer zuständigen Behörde und passen Sie sie an Ihre Situation an:

Vorname Name
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
E-Mail-Adresse (falls vorhanden)

An das Versorgungsamt [Ort]
Adresse der Behörde
PLZ Ort

[Ort, Datum]

Antrag auf Verlängerung des Schwerbehindertenausweises

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Verlängerung meines Schwerbehindertenausweises
mit der Ausweisnummer [Ihre Ausweisnummer], dessen Gültigkeit am
[Ablaufdatum] endet.

Meine Daten:
- Name: [Ihr Name]
- Geburtsdatum: [Ihr Geburtsdatum]
- Geschäftszeichen (falls bekannt): [Aktenzeichen aus dem Bescheid]

Mein Gesundheitszustand hat sich seit der letzten Feststellung nicht
verändert. Ich bitte deshalb um Verlängerung der Gültigkeitsdauer ohne
Neufeststellung des Grades der Behinderung.

Beigefügt ist eine Kopie meines aktuellen Schwerbehindertenausweises.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Antrags.

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift bei postalischer Zusendung]
[Ihr Name]

Bearbeitung durch die Behörde

Nach Einreichung prüft die Behörde den Antrag und verlängert die Gültigkeit beziehungsweise stellt einen neuen Ausweis aus.

Bearbeitungszeit für die Verlängerung

Die Bearbeitungszeit unterscheidet sich je nach Behörde und Bundesland. Rechnen Sie in der Regel mit vier bis sechs Wochen. Es kann schneller gehen, wenn keine medizinischen Unterlagen zu prüfen sind; das ist bei der reinen Verlängerung der Normalfall.

Tipp: Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach der aktuellen Bearbeitungszeit. Bei elektronischer Antragstellung lässt sich der Bearbeitungsstand teilweise online verfolgen.

Wann Sie den Antrag stellen sollten

Stellen Sie den Antrag mindestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit. So bleibt genug Zeit, um

  1. alle erforderlichen Unterlagen zu beschaffen und einzureichen,
  2. der Behörde die Bearbeitung vor Ablauf des alten Ausweises zu ermöglichen,
  3. Ihre Rechte und Vergünstigungen lückenlos weiter zu nutzen.

Hat sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich verändert, kann statt der einfachen Verlängerung ein Änderungsantrag sinnvoll sein; auch den stellen Sie am besten frühzeitig.

Die Verlängerung und die Ausstellung des Ausweises sind gebührenfrei.

Unterschied zwischen Änderungsantrag und Gültigkeitsverlängerung

Der Hauptunterschied liegt in Zweck und Verfahren:

Verlängerung der Gültigkeit

  • Zweck: Die Gültigkeit eines bestehenden Ausweises erneuern, ohne dass sich GdB oder Merkzeichen ändern.
  • Vorgehen: formloser Antrag oder Formular bei der zuständigen Behörde; neue medizinische Unterlagen sind in der Regel nicht nötig, sofern sich der Gesundheitszustand nicht geändert hat.
  • Rechtsgrundlage: § 152 Abs. 5 SGB IX in Verbindung mit § 6 SchwbAwV. Die Gültigkeit kann höchstens zweimal verlängert werden; danach wird ein neuer Ausweis ausgestellt, die GdB-Feststellung bleibt bestehen.

Änderungsantrag (Verschlimmerungsantrag)

  • Zweck: Neufeststellung, wenn sich der Gesundheitszustand geändert hat und GdB oder Merkzeichen angepasst werden sollen.
  • Vorgehen: Antrag mit aktuellen medizinischen Unterlagen; das Versorgungsamt prüft den Gesundheitszustand erneut (§ 48 SGB X).
  • Risiko: Bei der Neufeststellung wird der gesamte Zustand neu bewertet, der GdB kann auch sinken. Details im Artikel zum Verschlimmerungsantrag.

Häufige Fragen zur Gültigkeit

Wie lange ist ein Schwerbehindertenausweis gültig?

Der Ausweis wird für längstens fünf Jahre ab dem Monat der Ausstellung befristet (§ 6 Abs. 2 SchwbAwV). Ist keine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse zu erwarten, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden.

Für Kinder gelten Sonderregeln: Bei Kindern unter zehn Jahren wird die Gültigkeit längstens bis zum Ende des Kalendermonats befristet, in dem das zehnte Lebensjahr vollendet wird; bei Kindern und Jugendlichen zwischen zehn und fünfzehn Jahren längstens bis zur Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres (§ 6 Abs. 3 SchwbAwV).

Quellen

  1. Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV), § 6
  2. § 152 SGB IX

Häufige Fragen

Ja, in der Regel genügt ein formloses Schreiben oder je nach Bundesland ein Anruf beziehungsweise Online-Antrag beim Versorgungsamt. Stellt die Behörde ein eigenes Formular bereit, ist dessen Nutzung meist der einfachste Weg. Ein Muster für das formlose Schreiben finden Sie in diesem Artikel.

Am besten mindestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit. So bleibt genug Zeit für die Bearbeitung, und Sie können Ihre Nachteilsausgleiche lückenlos weiter nutzen.

Die Gültigkeit kann höchstens zweimal verlängert werden (§ 6 SchwbAwV). Danach stellt das Versorgungsamt einen neuen Ausweis aus; die GdB-Feststellung selbst bleibt davon unberührt.

Nein. Die Verlängerung erneuert nur das Gültigkeitsdatum. Für einen höheren GdB oder zusätzliche Merkzeichen brauchen Sie einen Verschlimmerungs- beziehungsweise Änderungsantrag.

In der Regel einige Wochen, da meist keine medizinischen Unterlagen geprüft werden müssen. Rechnen Sie je nach Behörde mit etwa vier bis sechs Wochen.

Nein, die Verlängerung und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises sind gebührenfrei.