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Antrag auf Schwerbehinderung: Formular (PDF) für jedes Bundesland

Porträt von Steffen RegenhardtZuletzt geprüft am 24.07.2026 von Steffen Regenhardt3 Min. Lesezeit

Inhalt dieses Artikels

Ob Sie den Antrag auf Schwerbehinderung mit dem Papierformular oder online stellen, ändert am Verfahren nichts: Beide Wege führen zur selben Behörde und werden gleich geprüft. Der Vordruck lohnt sich vor allem, wenn Sie Befunde beilegen oder den Antrag in Ruhe gemeinsam mit jemandem ausfüllen möchten; den digitalen Weg beschreibt der Leitfaden Schwerbehindertenausweis beantragen.

Antrag auf Schwerbehinderung als Formular: So finden Sie das richtige PDF

Ein bundesweit einheitliches Formular gibt es nicht; zuständig ist das Versorgungsamt beziehungsweise die Schwerbehindertenstelle Ihres Bundeslands (§ 152 Abs. 1 SGB IX). Die Behörden ändern die Ablageorte ihrer Formulare immer wieder; der verlässlichste Weg führt deshalb über die Einstiegsseite der Behörde und deren Suche. Suchen Sie dort nach „Schwerbehinderung Antrag“ oder „Feststellung einer Behinderung“.

Eine bundesweite Übersicht mit den Anlaufstellen aller Länder bietet außerdem das Portal einfach-teilhaben.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Formulare nach Bundesland: zuständige Stelle und Fundort

Bundesland Zuständige Stelle Formular finden
Baden-Württemberg Versorgungsämter der Land- und Stadtkreise service-bw.de, nach „Schwerbehindertenausweis beantragen“ suchen
Bayern Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zbfs.bayern.de, Bereich Schwerbehindertenrecht
Berlin Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) berlin.de/lageso, nach „Schwerbehinderung Antragstellung“ suchen
Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) lasv.brandenburg.de, Bereich Schwerbehindertenrecht
Bremen und Bremerhaven Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) avib.bremen.de, Bereich Formulare und Antragstellung
Hamburg Versorgungsamt Hamburg (Sozialbehörde) hamburg.de, nach „Erstantrag Schwerbehinderung“ suchen
Hessen Hessisches Amt für Versorgung und Soziales schwerbehindertenantrag.hessen.de für den Online-Weg; Papierformular über die Standorte des Amts, nach „Hessisches Amt für Versorgung und Soziales“ suchen
Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) lagus.mv-regierung.de, Bereich Versorgung und Soziales
Niedersachsen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie soziales.niedersachsen.de, nach „Antragsformulare Behinderung“ suchen
Nordrhein-Westfalen Kreise und kreisfreie Städte Seite Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, nach „Schwerbehindertenrecht Antrag“ suchen
Rheinland-Pfalz Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung lsjv.rlp.de, Bereich Schwerbehindertenrecht
Saarland Landesamt für Soziales saarland.de, nach „Schwerbehindertenrecht“ suchen
Sachsen Landratsämter und kreisfreie Städte amt24.sachsen.de, nach „Schwerbehinderung“ suchen
Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt lvwa.sachsen-anhalt.de, Bereich Schwerbehindertenrecht
Schleswig-Holstein Landesamt für soziale Dienste schleswig-holstein.de, nach „Landesamt für soziale Dienste“ suchen
Thüringen Thüringer Landesverwaltungsamt landesverwaltungsamt.thueringen.de, Bereich Soziales

Stand: 07/2026. In fast allen Ländern gilt dasselbe Formular für den Erstantrag und, mit entsprechendem Kreuz, für die Neufeststellung (Verschlimmerungsantrag).

Formular ausfüllen: Worauf es ankommt

Die Formulare der Länder unterscheiden sich im Layout, fragen aber dieselben Angaben ab:

  • Alle Gesundheitsstörungen angeben: Führen Sie sämtliche Erkrankungen und Beeinträchtigungen auf, nicht nur die schwerste. Der GdB wird aus der Gesamtwirkung gebildet (§ 152 Abs. 3 SGB IX).
  • Behandelnde Praxen und Kliniken benennen: mit Namen und Anschrift, einschließlich Klinik- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre. Die Behörde holt mit Ihrer Einwilligung dort Berichte ein.
  • Einwilligungserklärung unterschreiben: Ohne sie kann die Behörde keine Arztberichte anfordern, und das Verfahren stockt.
  • Befunde beilegen, wenn vorhanden: Aktuelle Befund- und Entlassungsberichte beschleunigen die Bearbeitung in der Regel spürbar; Nachreichen ist möglich.
  • Frühere Feststellungen angeben: etwa Aktenzeichen früherer Bescheide oder Feststellungen zu MdE oder GdS, siehe Unterschied GdB, GdS und MdE.

Abgeben und wie es weitergeht

Senden Sie das ausgefüllte Formular an die zuständige Stelle aus der Tabelle. Die Behörde wertet Ihre Angaben und die ärztlichen Berichte aus und stellt den GdB per Bescheid fest; das dauert in der Regel mehrere Monate. Fällt der Bescheid zu niedrig aus oder wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Quellen

  1. § 152 SGB IX (Feststellung der Behinderung)
  2. einfach-teilhaben.de, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  3. Einstiegsseiten der zuständigen Landesbehörden (siehe Tabelle)

Häufige Fragen

Beim Versorgungsamt beziehungsweise der für das Schwerbehindertenrecht zuständigen Behörde Ihres Bundeslands. Die Formulare stehen dort in der Regel als ausfüllbares PDF zum Herunterladen bereit; die Übersicht in diesem Artikel nennt die Stelle für jedes Bundesland.

Nein. Jedes Bundesland verwendet eigene Formulare. Inhaltlich fragen alle dasselbe ab: persönliche Daten, Gesundheitsstörungen, behandelnde Praxen und Kliniken sowie Ihre Einwilligung, dass die Behörde Berichte einholen darf.

In den meisten Bundesländern ja. Die Online-Anträge und die zuständigen Portale sind im Leitfaden zum Schwerbehindertenausweis-Antrag beschrieben.

In den meisten Bundesländern ja: Erstantrag und Neufeststellung (Verschlimmerungsantrag) laufen über dasselbe Formular oder eng verwandte Vordrucke; Sie kreuzen die Antragsart an.

Hilfreich sind aktuelle Befundberichte, Entlassungsberichte und eine Liste der behandelnden Praxen mit Anschrift. Befunde können Sie in der Regel auch nachreichen; die Behörde holt mit Ihrer Einwilligung Berichte direkt bei den Praxen ein.