Antrag auf Schwerbehinderung: Formular (PDF) für jedes Bundesland
Zuletzt geprüft am 24.07.2026 von Steffen Regenhardt3 Min. Lesezeit
Inhalt dieses Artikels
Ob Sie den Antrag auf Schwerbehinderung mit dem Papierformular oder online stellen, ändert am Verfahren nichts: Beide Wege führen zur selben Behörde und werden gleich geprüft. Der Vordruck lohnt sich vor allem, wenn Sie Befunde beilegen oder den Antrag in Ruhe gemeinsam mit jemandem ausfüllen möchten; den digitalen Weg beschreibt der Leitfaden Schwerbehindertenausweis beantragen.
Antrag auf Schwerbehinderung als Formular: So finden Sie das richtige PDF
Ein bundesweit einheitliches Formular gibt es nicht; zuständig ist das Versorgungsamt beziehungsweise die Schwerbehindertenstelle Ihres Bundeslands (§ 152 Abs. 1 SGB IX). Die Behörden ändern die Ablageorte ihrer Formulare immer wieder; der verlässlichste Weg führt deshalb über die Einstiegsseite der Behörde und deren Suche. Suchen Sie dort nach „Schwerbehinderung Antrag“ oder „Feststellung einer Behinderung“.
Eine bundesweite Übersicht mit den Anlaufstellen aller Länder bietet außerdem das Portal einfach-teilhaben.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Formulare nach Bundesland: zuständige Stelle und Fundort
| Bundesland | Zuständige Stelle | Formular finden |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Versorgungsämter der Land- und Stadtkreise | service-bw.de, nach „Schwerbehindertenausweis beantragen“ suchen |
| Bayern | Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) | zbfs.bayern.de, Bereich Schwerbehindertenrecht |
| Berlin | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) | berlin.de/lageso, nach „Schwerbehinderung Antragstellung“ suchen |
| Brandenburg | Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) | lasv.brandenburg.de, Bereich Schwerbehindertenrecht |
| Bremen und Bremerhaven | Amt für Versorgung und Integration Bremen (AVIB) | avib.bremen.de, Bereich Formulare und Antragstellung |
| Hamburg | Versorgungsamt Hamburg (Sozialbehörde) | hamburg.de, nach „Erstantrag Schwerbehinderung“ suchen |
| Hessen | Hessisches Amt für Versorgung und Soziales | schwerbehindertenantrag.hessen.de für den Online-Weg; Papierformular über die Standorte des Amts, nach „Hessisches Amt für Versorgung und Soziales“ suchen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) | lagus.mv-regierung.de, Bereich Versorgung und Soziales |
| Niedersachsen | Landesamt für Soziales, Jugend und Familie | soziales.niedersachsen.de, nach „Antragsformulare Behinderung“ suchen |
| Nordrhein-Westfalen | Kreise und kreisfreie Städte | Seite Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, nach „Schwerbehindertenrecht Antrag“ suchen |
| Rheinland-Pfalz | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung | lsjv.rlp.de, Bereich Schwerbehindertenrecht |
| Saarland | Landesamt für Soziales | saarland.de, nach „Schwerbehindertenrecht“ suchen |
| Sachsen | Landratsämter und kreisfreie Städte | amt24.sachsen.de, nach „Schwerbehinderung“ suchen |
| Sachsen-Anhalt | Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt | lvwa.sachsen-anhalt.de, Bereich Schwerbehindertenrecht |
| Schleswig-Holstein | Landesamt für soziale Dienste | schleswig-holstein.de, nach „Landesamt für soziale Dienste“ suchen |
| Thüringen | Thüringer Landesverwaltungsamt | landesverwaltungsamt.thueringen.de, Bereich Soziales |
Stand: 07/2026. In fast allen Ländern gilt dasselbe Formular für den Erstantrag und, mit entsprechendem Kreuz, für die Neufeststellung (Verschlimmerungsantrag).
Formular ausfüllen: Worauf es ankommt
Die Formulare der Länder unterscheiden sich im Layout, fragen aber dieselben Angaben ab:
- Alle Gesundheitsstörungen angeben: Führen Sie sämtliche Erkrankungen und Beeinträchtigungen auf, nicht nur die schwerste. Der GdB wird aus der Gesamtwirkung gebildet (§ 152 Abs. 3 SGB IX).
- Behandelnde Praxen und Kliniken benennen: mit Namen und Anschrift, einschließlich Klinik- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre. Die Behörde holt mit Ihrer Einwilligung dort Berichte ein.
- Einwilligungserklärung unterschreiben: Ohne sie kann die Behörde keine Arztberichte anfordern, und das Verfahren stockt.
- Befunde beilegen, wenn vorhanden: Aktuelle Befund- und Entlassungsberichte beschleunigen die Bearbeitung in der Regel spürbar; Nachreichen ist möglich.
- Frühere Feststellungen angeben: etwa Aktenzeichen früherer Bescheide oder Feststellungen zu MdE oder GdS, siehe Unterschied GdB, GdS und MdE.
Abgeben und wie es weitergeht
Senden Sie das ausgefüllte Formular an die zuständige Stelle aus der Tabelle. Die Behörde wertet Ihre Angaben und die ärztlichen Berichte aus und stellt den GdB per Bescheid fest; das dauert in der Regel mehrere Monate. Fällt der Bescheid zu niedrig aus oder wird der Antrag abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Quellen
- § 152 SGB IX (Feststellung der Behinderung)
- einfach-teilhaben.de, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Einstiegsseiten der zuständigen Landesbehörden (siehe Tabelle)