Zum Inhalt springen

Hilfe zur Pflege

Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren, kann das Sozialamt mit der sogenannten Hilfe zur Pflege einspringen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den Antrag stellen.

Ihr Pflegedienst soll Sie dabei unterstützen?

Wir stellen uns ihm gern vor, kostenfrei und unverbindlich.

Zur Pflegedienst-Anfrage